Vom Grundsatz her wird ein Makler für eine Vermittlungsleistung bezahlt. Findet sich während seiner Vermittlungs-Vertragsdauer ein Käufer oder Mieter, steht im die Provision zu, gleichgültig, wie viel er unternommen hat, um das Gebäude zu vermitteln, unabhängig davon wie lange diese gedauert hat. Die gängige Vertragsdauer sind 6 Monate mit einer automatischen Verlängerung, wenn der Vertrag nicht mit monatsfrist gekündigt wird. So etwas wie "Standard-Maklerverträge", wie dies von manchen Maklern propagiert wird, gibt es nicht. Einige Verbände haben für ihre Mitglieder Vertragsmuster herausgegeben, mit einem neutralen Standard hat dies nichts zu tun. Nahezu alle Vertragsbedingungen sind aber frei aushandelbar. Als Auftraggeber können Sie verlangen, daß Leistungen, welche Ihnen wichtig sind, Vertragsbestandteil werden. In der Regel finden sich Verträge, welche den Makler zu gar keiner spezifischen Leistung verpflichten - aus Auftraggebersicht ist von solchen Verträgen abzuraten.
Nicht nur die Anzahl der Leistungen, zu welchen sich ein Immobilienmakler verpflichtet, ist relevant, vor allem die Professionalität und Qualität aller direkt dem Verkauf oder der Vermietung von Immobilien dienender Maßnahmen, entscheidet über die Erfolgsaussichten, den erzielbaren Verkaufspreis und die Geschwindigkeit der Vermittlung. An dieser Stelle kann es jedoch zu einem Paradoxon kommen: Sieht der Maklervertrag vor, daß die Courtage vom Käufer entrichtet wird, würden Leistungen, welche zu einem gehobenen Verkaufspreis führen könnten, den Makler in eine juristisch angreifbare Lage zwängen, da es seine Aufgabe ist die Interessen des Verkäufers zu vertreten und nicht jene des Auftraggebers. Zur Auflösung dieser paradoxen Rechtslage wäre es gut, wenn das Bestellerprinzip auch für alle den Immobilienverkauf betreffenden Maklerverträge gelten würde. Bisher konnten die Maklerverbände hiergegen jedoch erfolgreich intervinieren.
Verkäufer sind gut beraten, den Makler zu beauftragen und im Erfolgsfall seine Provision zu entrichten. Arbeitet der Makler gut und bietet er ein breites Spektrum an Vermarktungsleistungen, wird der Verkäufer einer Immobilie auf diese Weise i.d.R. den größtmöglichen Erlös (nach Bezahlung des Maklers!) bei der wenigsten Arbeit erhalten. Ein guter Makler lohnt sich daher wirtschaftlich für jeden Verkäufer, solange er ihn bezahlt.
Anders als beim Verkauf einer Immobilie sieht es bei der Vermietung aus. Hier stehen nicht wenige Kaufinteressenten vielen Immobilienverkäufern gegenüber, sondern es gibt wenige Wohnungen und viele Mietinteressenten. Da es unter diesen Bedingungen nicht besonders schwer ist, für eine Wohnung oder ein Haus einen neuen Mieter zu finden, können Vermieter mittels kostenlosen Internetportalen, wie immo-lg.de oder eBay Kleinanzeigen, in Kombination mit einer online-Bonitätsauskunft einfach und preiswert neue Mieter finden. Durch das Bestellerprinzip, gültig ab 2015, wird die Vermietung ohne Makler für viele Vermieter interessant werden.